Betriebliche Haftpflicht

Als Unternehmer wissen Sie:

Eine kleine Ursache kann schwere Folgen haben. Im schlimmsten Falle ist die finanzielle Zukunft Ihres Betriebes gefährdet. Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist daher unerlässlich.

Sie haften als Unternehmer nämlich für Personen- und Sachschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen im Rahmen des vereinbarten Umfangs und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer braucht eine Betriebliche Haftpflichtversicherung?

Jeder Betrieb, Freiberufler oder Selbstständige sollte sich mit einer Betriebs‐ oder Berufshaftpflicht schützen. Die wichtigste Versicherung in einem Betrieb die niemals fehlen sollte.

Der Verlust von Sachwerten kann kalkuliert werden, aber die Höhe möglicher Ansprüche eines Ge‐ schädigten oder die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche meistens nicht.

Was ist versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unter‐ nehmen und Ihre Mitarbeiter für den Fall, dass Dritte durch Ihre betriebliche Tätigkeit oder durch die von Ihrem Unternehmen gelieferten Produkte Personen‐, Sach‐ oder Vermögensschäden erleiden.

Der Versicherer übernimmt in solchen Fällen zunächst die Prüfung, ob tatsächlich eine Haftungssituation besteht, leistet dann Schadenersatz bei begründeten Forderungen oder wehrt unbegründete Forderungen für Ihr Unternehmen ab.

Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?

Zum Leistungsumfang der Betriebs‐ und Produkthaftpflichtversicherung zählen Personen‐ und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden.

Optional könnten meist eine erweitere Produkthaftpflicht, sowie die Umweltrisiken abgeschlossen werden.

Beispiel eines Betrieblichen Haftpflichtschadens – Personenschaden

Kundin Anni M. rutscht auf dem frisch gereinigten, noch feuchten Steinfußboden einer Parfümerie aus und zieht sich einen komplizierten Bruch der Mittelhandknochen zu. Die Kosten für Verdienstausfall, den Krankenhausaufenthalt und die Krankengymnastin übernimmt die Haftpflichtversicherung der Parfümerie.

Schadenhöhe: 15.643 Euro.

Beispiel eines Betrieblichen Haftpflichtschadens – Sachschaden

Ein Installationsbetrieb soll Leitungen im Neubau eines Verwaltungsgebäudes verlegen. Ein Mitarbeiter verwechselt das Material und verbaut im Erdgeschoss falsch dimensionierte Rohre. Der Fehler wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten entdeckt. Um die mangelhaften Rohre austauschen zu können, müssen Fliesen entfernt und die Wand aufgeschlagen werden.

Es entstanden sogenannte Nachbesserungsbegleitschäden in Höhe von 26.200 Euro.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns Ihre Mail.