Schützen Sie alle, die Ihnen lieb und teuer sind:

Wer nicht allein durchs Leben geht, trägt Verantwortung, ob für Ehe-oder Lebenspartner, Kinder oder auch Geschäftspartner. Und wer darüber hinaus auch noch finanzielle Verbindlichkeiten eingeht, muss sich seiner Verantwortung ganz besonders bewusst sein. Nehmen Sie sich deshalb ein wenig Zeit und stellen Sie die Zukunft Ihrer Lieben auf eine sichere Basis. Eine Risikolebensversicherung unterstützt Sie dabei.

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Jeder, der Verantwortung für andere Menschen trägt oder erhebliche finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Nur so ist gewährleistet, dass seine Hinterbliebenen neben der Trauer nicht auch noch mit finanziellen Nöten kämpfen müssen. Geschäftspartner können sich gegenseitig absichern für den Fall, dass einer von ihnen stirbt und seine Erben Forderungen geltend machen oder das Unternehmen zusätzliche Mittel benötigt, um einen Nachfolger zu finden. Zur Auszahlung von Erben oder der Absicherung von Erbschaftsteuerverbindlichkeiten eignet sich die Risikolebensversicherung ebenfalls.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?

Bei einer Risikolebensversicherung werden Leistungen nur fällig, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Kapital wird üblicherweise nicht angesammelt. Deshalb bietet die Risikoversicherung die günstigste Möglichkeit, für kleines Geld hohen Versicherungsschutz zu erhalten. Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme, dem Alter bei Abschluss sowie der vereinbarten Laufzeit.

Vorerkrankungen können einen Beitragszuschlag oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung zur Folge haben. Auch besondere berufliche oder private Risiken (Rennsport, Drachenfliegen etc.) führen oft zu einem höheren Beitrag. Gesund zu leben rechnet sich; Nichtraucher zahlen bei den meisten Versicherern einen niedrigeren Beitrag. Grundsätzlich gilt: Je jünger der oder die Versicherte bei Vertragsbeginn ist, umso günstiger die Beiträge.

Lebensversicherer müssen ihre Beiträge vorsichtig kalkulieren. Damit stellen sie sicher, dass die vereinbarte Leistung auf jeden Fall erbracht werden kann. Im Gegenzug beteiligen sie ihre Kunden an den erwirtschafteten Gewinnen.

Bei der Variante „Beitragsverrechnung“ werden die Gewinne dafür verwendet, den vereinbarten Bruttobeitrag zu senken. Deshalb unterscheiden Angebote häufig zwischen Brutto- und Nettobeitrag. Der Nettobeitrag ist allerdings nicht garantiert. Eine weitere Form der Beteiligung an den Überschüssen sieht eine höhere Versicherungsleistung bei Tod vor. Auch diese ist nicht garantiert.

Welche Leistungen können Ihre Angehörigen erwarten?

Beim Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit wird die Versicherungssumme fällig. Die Zahlung erfolgt an den oder die von Ihnen Begünstigten. Dieses so genannte Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern und an aktuelle Gegebenheiten anpassen (sofern Sie ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart haben). Je nach der vereinbarten Form der Überschussbeteiligung kann sich die Leistung durch Gewinnanteile erhöhen. Mit einer Partner-Risikoversicherung können sich mehrere Personen innerhalb eines Vertrages versichern. Die vereinbarte Summe wird fällig, wenn eine der versicherten Personen stirbt. Dann endet der Vertrag.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Höhe der Versicherungssumme kann frei vereinbart werden. Die Höhe sollte sich am Bedarf orientieren. Dazu zählen zum Beispiel Kredite, die Absicherung laufender Lebenshaltungskosten oder die Ausbildungsfinanzierung für Kinder.

Inflation und somit steigende Lebenshaltungskosten er-höhen den Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in Zukunft Ihrem Bedarf entspricht, empfehlen wir, eine Dynamik zu vereinbaren. Dann steigt der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt Ihnen, bei Änderung Ihrer Lebensumstände (zum Beispiel Geburt eines Kindes) die Summe im vereinbarten Rahmen ebenfalls ohne neue Prüfung Ihrer gesundheitlichen Situation anzupassen. Einige Tarife räumen die Option ein, den Vertrag bei Bedarf in eine kapitalbildende Versicherung umzuwandeln.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Tarifvarianten, die den Verlauf des Versicherungsschutzes an Ihrem Absicherungsbedarf ausrichten. So können Sie beispielsweise die Summe an den Tilgungsplan Ihrer Hypothek anpassen. Dann fällt die versicherte Leistung jährlich um die geleistete Tilgungsrate. Wir beraten Sie zu den Details.

Wie wird der Vertrag steuerlich behandelt?

Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge steuerabzugsfähig. Diese sind jedoch häufig bereits durch Beiträge zur Sozialversicherung und weitere Versicherungen ausgeschöpft. Dienen Risikolebensversicherungen der Absicherung betrieblicher Risiken, gelten die Beiträge als Betriebsausgaben und sind absetzbar.

Bei der Auszahlung an den Versicherungsnehmer fällt keine Einkommensteuer an. Ist jedoch ein Dritter begünstigt, muss er auf den Auszahlungsbetrag Erbschaftssteuer zahlen. Deshalb kann eine „Überkreuzabsicherung“ steuerlich sinnvoll sein. In diesem Fall schließen Partner zwei Versicherungsverträge ab, bei denen jeweils ein Partner Versicherungsnehmer sowie Bezugsberechtigter und der andere versicherte Person ist. Stirbt eine versicherte Person, fließt die Leistung an den Versicherungsnehmer, und es wird keine Steuer fällig. Diese Gestaltung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Partner nicht verheiratet sind und deshalb nur geringe Steuerfreibeträge bei der Erb-schaftsteuer haben.

Beispiel für einen Leistungsfall - Tod nach Hauskauf

Marlies T. und ihr Mann Klaus sind 2009 Eltern von Zwillingen geworden. Schnell war klar, dass ihre Wohnung bald zu klein würde, und beide entschieden sich, ein älteres Haus am Stadtrand zu kaufen und nach ihren Vorstellungen umzubauen. Vieles sollte in Eigenleistung geschehen. Doch Klaus erlag kurz nach dem Kauf völlig unerwartet den Folgen eines Herzinfarktes. Jetzt steht Marlies vor einem Schuldenberg und wohnt mit ihren zwei Kindern auf einer Baustelle. Ohne die Unterstützung von Angehörigen wird sie nicht über die Runden kommen.

 

Um die finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen zu verhindern, wäre der Abschluss einer Risikolebensversicherung nötig gewesen. Denn diese zahlt bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Versicherungssumme aus, welche die Hinterblieben zur Tilgung der Schulden verwenden können.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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